Im Wesentlichen sind damit also Ausbauarbeiten in den Innenräumen des Gebäudes gemeint, wie die Herstellung von Fußboden-, Wand-, und Deckenbekleidungen. Dabei kann es auch zur Überschneidung von Gewerke kommen, z. B. können Natursteinarbeiten in Innenräumen durchaus vom Unternehmer des Bauhauptgewerks (Rohbau) mit durchgeführt werden.
Typische Ausbau-Gewerke sind:
– Trockenbau als Schlüsselgewerk und häufig zentrale Gewerkeschnittstelle modernisierender Raumgestaltung
– Estrich
– Oberboden (Teppiche, Parkett, Laminat)
– Treppenbau (z. B. Stahl-Holztreppen)
– Schlosser- und Spenglerarbeiten (z. B. Geländer an Innentreppen)
– Innenputz
– Fliesen
– Natursteinarbeiten (im Gebäude z. B. Fensterbänke, Bodenbeläge)
– Innentüren
– Mal- und Lackierarbeiten
– Stuckateur- oder Gipserarbeiten
– Einbaumöbel
Und grade hier zeigt es sich mit guten Handwerken zusammen zu arbeiten.



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